1. | Das Mietmaterial mit allen Bestandteilen ist Eigentum der avtools gmbh. | ||||
2. | Das Versichern des Materials ist Sache des Mieters. Bei abgeholtem Material haftet der Mieter vom Zeitpunkt des Lagerausganges, bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Zürich, in vollem Umfange für alle allfälligen Schäden wie z.B. durch Witterung, Feuer, Diebstahl, Verlust, Drittpersonen, etc. Bei geliefertem Material haftet der Mieter von der Übergabe bis zum vereinbarten Rückgabetermin. Allfällige Versandkosten werden dem Mieter verrechnet. | ||||
3. | Für zu spät retourniertes Material wird der entsprechende Mietpreis verrechnet. | ||||
4. | Nicht retourniertes oder beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. | ||||
5. | Jede Art von Änderungen oder Reparaturen durch den Mieter sind untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet. | ||||
6. | Schäden an dem Material durch unsachgemässe Bedienung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. | ||||
7. | Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die fälligen Annullierungskosten: bis 30 Tage vor Mietbeginn - 25% des Mietvertrages bis 10 Tage vor Mietbeginn - 50% des Mietvertrages bis 3 Tage vor Mietbeginn - 75% des Mietvertrages bis 2 Tage oder kürzer vor Mietbeginn - 100 % des Mietvertrages Falls es avtools gmbh möglich ist das Material während der abgemachten Mietdauer anderweitig einzusetzen, werden keine Annullierungskosten erhoben. | ||||
8. | Der Vermieter ist für Schäden, die dem Mieter durch Krankheit, Todesfall oder Unfall des Vermieters entstehen nicht haftbar. | ||||
9. | Der Gerichtsstand ist Zürich |