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Allgemeine Mietbedingungen

1. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen sind Eigentum der avtools gmbh.
2. Das Versichern der Mietgeräte inklusive Zubehör ist Sache des Mieters. Bei abgeholten Mietanlagen haftet der Mieter für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges, bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Zürich, in vollem Umfange für alle allfälligen Schäden wie z.B. durch Witterung, Feuer, Diebstahl, Verlust, Drittpersonen, etc. Bei gelieferten Anlagen haftet der Mieter von der Übergabe bis zum vereinbarten Rückgabetermin. Allfällige Versandkosten werden dem Mieter verrechnet.
3. Für zu spät retournierte Mietgeräte wird der entsprechende Mietpreis verrechnet.
4. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
5. Jede Art von Änderungen oder Reparaturen an Geräten durch den Mieter sind untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
6. Schäden an den Geräten durch unsachgemässe Bedienung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
7. Eventuelle Konzessionen, Urheberrechte und Bewilligungen sind durch den Mieter zu erwerben.
8. Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die fälligen Annullierungskosten:
bis 30 Tage vor Mietbeginn - 25% des Mietvertrages
bis 10 Tage vor Mietbeginn - 50% des Mietvertrages
bis 3 Tage vor Mietbeginn - 75% des Mietvertrages
bis 2 Tage oder kürzer vor Mietbeginn - 100 % des Mietvertrages
Falls es avtools gmbh möglich ist das Material während der abgemachten Mietdauer anderweitig einzusetzen, werden keine Annullierungskosten erhoben.
9. Der Vermieter ist für Schäden, die dem Mieter durch Krankheit, Todesfall oder Unfall des Vermieters entstehen nicht haftbar.
10. Der Gerichtsstand ist Zürich